Wasserkraft

In Deutschland gibt es fast 5000 private und öffentliche Wasserkraftanlagen. Davon gehören nur rund 650 Anlagen den Unternehmen der Energieversorgung, doch werden über 90 % der durch Wasserkraft gewonnenen Energie in diesen Anlagen erzeugt.

Die Wasserkraft ist zur Zeit noch die bedeutendste regenerative Energiequelle in Deutschland. Etwa 75 % des in Deutschland regenerativ erzeugten Stroms stammen aus dieser Quelle. Auf das Konto der Windenergienutzung gehen trotz der großen Zuwächse in den letzten Jahren gegenwärtig etwa 20 % des regenerativ erzeugten Stroms, bei der Photovoltaik sind es sogar nur etwa 0,1 %.

Entwicklung der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien in Deutschland (Stromeinspeisung ins Netz der öffentlichen Versorgung in Mrd. kWh; Quelle: VDEW 2001)

 

1990

1992

1994

1996

1998

2000

Wasserkraft

15,6

16,2

17,5

16,2

17,2

20,5

Windkraft

0,04

0,28

0,91

2,0

4,5

9,2

Biomasse

0,22

0,30

0,57

0,80

1,0

 

Photovoltaik

0,001

0,002

0,004

0,006

0,02

0,05


Unter dem Gesichtspunkt der Luftreinhaltung und im Hinblick auf die vorwiegend durch fossile Brennstoffe wie Kohle und Öl hervorgerufenen Klimagefahren lässt sich mittels Wasserkraft umweltverträglich und ressourcenschonend Energie gewinnen.

Für den Gewässerschutz haben jedoch der mit der Wasserkraftnutzung verbundene Ausbau und Aufstau der Flüsse erhebliche nachteilige Folgen. Durch die Begradigung und Befestigung der Ufer und die Veränderung der Wasserstände und der Strömungsverhältnisse sowohl im Fließgewässer selbst als auch im Grundwasser verändert sich die Tier- und Pflanzenwelt des Gewässers und der Uferbereiche. Wanderbewegungen von im Wasser lebenden Organismen werden ganz oder teilweise unterbrochen. Der Schwebstoff- und Geschiebetransport im Gewässer wird gestört, das heißt es kommt zu Ablagerungen (Verschlammung) oberhalb und zu Eintiefungen unterhalb des Aufstaus. Ferner kann sich die Gewässergüte durch Beeinträchtigung des Sauerstoffhaushaltes im Staubereich verschlechtern.

Negative ökologische Auswirkungen haben insbesondere die quer durch den Fluss verlaufenden Bauwerke zur Wasserkraftnutzung. Sie behindern die Fische bei ihren Wanderungen zu den Laichplätzen und zum Nahrungserwerb. Die Turbinen verletzen die Tiere zum Teil tödlich. Außerdem werden der genetische Austausch zwischen den Populationen erschwert (Einschränkung der Biodiversität), die Gewässergüte verschlechtert, Flußauen durch Tiefenerosion beeinträchtigt und der Grundwasserspiegel abgesenkt.

Vom Umweltbundesamt wurde daher zu dieser Thematik ein Informationsbericht erarbeitet. Neben den ökologischen Aspekten werden in dem Bericht ausführlich die rechtlichen Rahmenbedingungen behandelt. Bei den derzeit bestehenden Anlagen zur Wasserkraftnutzung sind aus Sicht des Umweltbundesamtes die Belange des Gewässerschutzes zukünftig stärker zu berücksichtigen. Um die erheblichen ökologischen Schäden von Querverbauungen zu verringern, sind Fischaufstiegsanlagen erforderlich, mit deren Hilfe die Tiere die Hindernisse überwinden können. Dazu zählen zum Beispiel naturnahe Blocksteinrampen. Ältere technische Aufstiegsanlagen haben sich hingegen oftmals als nicht funktionsfähig erwiesen. Da kleineren Fließgewässern als Laich- und Aufzuchtbiotope eine entscheidende Rolle für die gesamte aquatische Lebensgemeinschaft (Biozönose) im Einzugsgebiet größerer Gewässer zukommt, sind hier zusätzliche weitere Verbesserungen des Lebensraumes (Habitat) erforderlich. Hierzu gehören unter anderem die Auflockerung und Entschlammung von Kiesflächen, eine Erhöhung der Wasserstände in den Ausleitungsstrecken sowie die Verbesserung der Strömungsverhältnisse und die Uferrenaturierung.

Im Einzelfall stellt sich die Frage, ob der Nutzen aus der Energiegewinnung in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen steht, zumal nicht alle negativen Auswirkungen kompensiert werden können (z.B. Erosion, Störung der Fließcharakteristik etc.). Bei der Wiederinbetriebnahme derzeit nicht genutzter Wasserkraftanlagen und bei der Erneuerung von Wasserrechten sollten die Belange des Gewässerschutzes daher besonders berücksichtigt werden. In Fällen, in denen eine Renaturierung beabsichtigt ist oder es sich um ein noch intaktes, naturnahes Fließgewässer handelt, sollte auf die Nutzung der Wasserkraft gänzlich verzichtet werden.

Quelle: © Umweltbundesamt 2002

 

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